Winterreifen-Pflicht PKW

 

Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:

 

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

 

Gesetzl. Pflicht:      Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008)

mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen".

Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. 

Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen

auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen.

In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!

ABER ACHTUNG: Versicherungstechnisch müssen Sie auf jedenfall und auch ausserhalb der Winterreifenpflicht

der Jahreszeit entsprechend ausgerüstet sein. (Versicherungsschutz)

 

Was besagt die Winterreifen-Pflicht?

 

Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht

von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen,

wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder

wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.

Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden

oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und

wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

 

Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?

 

Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft.

Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet.

Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren

bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit,

das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen

 

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

 

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung,

wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S"

und das TMPS (Drei Berge Symbol mit Schneeflocke/Kistall) vorhanden ist.

 

 

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Gebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.

Öffnungszeiten:

 

Montag - Donnerstag

 

08:00-12:00 und 13:00-17:00

 

Freitag

 

8:00-12:00 und 13:00-15:30

 

Samstag

13.04. - 20.04.2024 

8:00 - 12:00

 

 

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